1. Vertragsbedingungen
Diese AGB gelten für sämtliche Angebote, Lieferungen und Leistungen der Erlebnis Fabrik vertreten durch die SwissLocalTravel GmbH.
2. Vertragsabschluss
2.1. Der Vertrag zwischen dem Kunden und SwissLocalTravel GmbH kommt erst durch einen Auftrag des Kunden und dessen Annahme durch SwissLocalTravel GmbH zustande. Der Auftrag des Kunden erfolgt per Telefon, Briefpost oder via E-Mail. SwissLocalTravel GmbH nimmt den Auftrag an, indem sie dem Kunden eine Auftragsbestätigung (per E-Mail oder Briefpost) übermittelt.
2.2. An schriftliche Offerten ist SwissLocalTravel GmbH gemäss Konditionen der Offerte gebunden. Telefonische Auskünfte sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt sind.
3. Leistungsangebot
3.1. Sämtliche Angaben zu den Leistungen und allfälligen Nebenleistungen, die der Kunde im Rahmen der Offerte der SwissLocalTravel GmbH erhält, sind unverbindlich. Insbesondere sind Änderungen der Erlebnisse sowie Zeitangaben vorbehalten.
3.2. SwissLocalTravel GmbH behält sich vor, Abweichungen von den Angebotsunterlagen respektive der Auftragsbestätigung infolge Umweltveränderung oder anderweitigen organisatorischen Gegebenheiten zu berücksichtigen.
3.3. SwissLocalTravel GmbH ist berechtigt, geschuldete Leistungen von Dritten erbringen zu lassen.
4. Zahlungsbedingungen
4.1. Sämtliche offerierten Preise sind verbindlich gemäss aufgelistetem Leistungsverzeichnis. Sie verstehen sich in der Währung, welche in der Offerte ausgewiesen ist. Die Mehrwertsteuer wird separat ausgewiesen.
4.2. Lieferungen und Leistungen, für die im Voraus nicht ausdrücklich feste Preise vereinbart sind, werden zu den im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Listenpreisen oder nach Aufwand zu den geltenden Ansätzen verrechnet.
4.3. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, sind Zahlungen 20 Tage nach Rechnungsstellung und ohne jeden Abzug zu leisten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist kommt der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.
4.4. Verrechnungen und Rückbehalte sind nur dann zulässig, wenn Gegenansprüche des Kunden von SwissLocalTravel GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind. Stehen beim Kunden mehrere Rechnungen zur Zahlung an, wird ohne anders lautende Order zunächst die fällige, unter mehreren fälligen die jeweils ältere Schuld getilgt.
4.5. SwissLocalTravel GmbH behält sich vor, Lieferungen und Leistungen nur nach Vorauszahlung durch den Kunden zu erbringen. SwissLocalTravel GmbH behält sich ferner vor, Kunden ohne vorherige Ankündigung eine Auftragssperre zu verhängen.
5. Liefer- und Leistungserbringungsbedingungen
5.1. In Fällen höherer Gewalt oder anderweitigen, von SwissLocalTravel GmbH nicht zu vertretenden Ereignissen, behält sich SwissLocalTravel GmbH das Vorrecht, eine kurzfristige Annullierung oder Verschiebung der Leistungen schriftlich zu bestätigen.
5.2. Falls der Kunde mit der Bezahlung der Leistungen oder Lieferung in Verzug gerät, ist SwissLocalTravel GmbH berechtigt, eine entsprechende Betreibung unter Einhalt der Mahnungsfristen zu beantragen.
5.3. SwissLocalTravel GmbH behält sich vor, mangels Anmeldungen eine geplante Leistung kurzfristig zu verschieben oder abzusagen.
5.4. Umbuchungen und Annullierungen von durch den Kunden bei SwissLocalTravel GmbH reservierten Leistungen bedürfen in jedem Fall der Schriftform und erhalten rechtliche Gültigkeit erst durch eine schriftliche Rückbestätigung durch die SwissLocalTravel GmbH.
5.5. Bereits vorgenommene Abklärungen, Vorbereitungen und Reservationen werden 100% in Rechnung gestellt.
5.6. Letztere ist SwissLocalTravel GmbH zur Verrechnung einer Umtriebs- oder Annullierungskostenentschädigung in % des Totalbetrages gemäss Offerte wie folgt berechtigt:
25% bis 30 Tagen vor Veranstaltung.
50% 15 bis 29 Tage vor Veranstaltung.
100% weniger als 15 Tage vor Veranstaltung.
5.7. Die Leistungen beruhen auf der angegebenen Personenzahl gemäss Auftragsbestätigung. Abweichungen für höhere Personenzahl, wird gemäss Aufwand abgerechnet. Abweichungen für geringere Personenzahl, unterstehen folgender Meldepflicht:
10 Tage vor Anlass bis 20 Personen.
15 Tage vor Anlass bis 50 Personen.
20 Tage vor Anlass bis 99 Personen.
25 Tage vor Anlass ab 100 Personen.
Anpassungen der Personenanzahl müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt werden. Die Abrechnung basiert auf der angemeldeten Anzahl Teilnehmern gemäss Meldefrist. Abweichungen für höhere Personenzahl, wird gemäss Aufwand abgerechnet. Bei geringerer Personenzahl werden Abweichungen bis 10% nicht verrechnet.
6. Untersuchungs- und Rügepflicht, Abnahme
6.1. Der Kunde ist verpflichtet, die erbrachte Leistung gemäss Leistungsverzeichnis von SwissLocalTravel GmbH unmittelbar nach der Lieferung auf Vollständigkeit zu prüfen. Erkennbare Fehlleistungen der SwissLocalTravel GmbH sind unverzüglich anzuzeigen. Dienstleistungen gelten dann als angenommen, wenn der Kunde nicht unmittelbar nach Erbringung der Leistung schriftlich Beanstandung erhebt.
6.2. Mängel gelten dann als ordentlich gerügt, wenn Gewährleistungsansprüche schriftlich geltend gemacht werden und eine detaillierte Beschreibung des gerügten Mangels enthalten.
7. Mängelgewährleistung und Haftung
7.1. Dem Kunden ist bekannt, dass die Durchführung und Organisation von Erlebnissen die Komplexität und Vielfältigkeit von äusseren Einflüssen haben. Das Erlebnis kann nicht in jedem Fall fehlerfrei durchgeführt werden. Insbesondere garantiert SwissLocalTravel GmbH keine Zeit- und wetterbedingte Durchführbarkeit.
7.2. SwissLocalTravel GmbH haftet – aus jeglichem Rechtsgrund – ausschliesslich für Schäden, die auf der Verletzung einer ihr obliegenden vertraglichen Hauptpflicht (Kardinalpflicht) beruhen, respektive für Schäden, die sie grobfahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat.
7.3. SwissLocalTravel GmbH haftet in keinem Fall für atypische und nicht vorhersehbare Folgeschäden sowie für Schäden, die dem Kunden aus einer Rücktrittserklärung durch SwissLocalTravel GmbH (vgl. Ziffer 5.3 und Ziffer 6.1) entstehen.
7.4. Kann eines durch SwissLocalTravel GmbH organisiertes Erlebnis infolge höherer Gewalt nicht durchgeführt werden, lehnt SwissLocalTravel GmbH jegliche Haftung ab.
7.5. Desgleichen haftet SwissLocalTravel GmbH nicht für Schäden, deren Eintritt der Kunde durch sein Verhalten hätte verhindern können.
7.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche gegenüber der SwissLocalTravel GmbH abzutreten oder Rechte und/oder Pflichten aus mit SwissLocalTravel GmbH geschlossenen Verträgen ohne Zustimmung von SwissLocalTravel GmbH ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Dies gilt namentlich auch für Gewährleistungsansprüche.
8. Geistiges Eigentum
8.1. SwissLocalTravel GmbH behält sich für jedes Design, jeden Text, jede Grafik, etc. alle Rechte vor im Zusammenhang mit Produktionen der Erlebnis Fabrik. Das Kopieren oder jegliche andere Reproduktion wird nur zu dem Zweck gestattet, eine Bestellung/Anfrage bei SwissLocalTravel GmbH aufzugeben.
8.2. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich SwissLocalTravel GmbH die Eigentums- und Urheberrechte vor. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von SwissLocalTravel GmbH.
8.3. Die Nutzungs- und Verwertungsrechte des Kunden für Leistungen der SwissLocalTravel GmbH, werden durch die zugesagte Auftragsbestätigung ausschliesslich und abschliessend geregelt.
9. Datenschutz
9.1. SwissLocalTravel GmbH versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten die Bestimmungen des schweizerischen Datenschutzgesetztes und der einschlägigen Rechtsnormen zu beachten.
9.2. Die anlässlich der Bestellabwicklung anfallenden Kundendaten werden lediglich für interne Marktforschungszwecke genutzt. Eine Weitergabe an dritte Partnerunternehmen erfolgt nur soweit zur ordnungsgemässen Leistungserbringung erforderlich.
9.3. Der Kunde erklärt sich mit dieser Nutzung seiner Daten einverstanden. Im Übrigen hat er auf Anfrage jederzeit das Recht, die über ihn gespeicherten Daten einzusehen.
9.4. Kundeninformationen, die aufgrund eines Auftrages SwissLocalTravel GmbH zugänglich sind, werden vertraulich behandelt und nur den mit dem Auftrag betrauten Mitarbeitern zugänglich gemacht. Alle Mitarbeiter, die im Zusammenhang mit ihrer vertraglichen Tätigkeit für SwissLocalTravel GmbH Kenntnisse über Kundendaten erhalten, sind verpflichtet, diese Daten vertraulich zu behandeln und weder an Dritte weiter zu gegeben noch diese darüber in Kenntnis zu setzen. Zugestellte Datenträger werden nach der Leistungserbringung an den Kunden retourniert oder SwissLocalTravel GmbH umgehend vernichtet.
9.5. Die Mitarbeiter können Gäste während dem Erlebnis fotografieren. Das Bildmaterial wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. SwissLocalTravel behält sich weiter das Recht vor, die Fotos auf der firmeneigenen Webseite sowie auf Social Media wie Facebook, Instagram oder ähnlichen zu publizieren. Wird dies nicht gewünscht, so muss dies vom Kunden ausdrücklich mitgeteilt werden.
10. Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1.Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
10.2. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der SwissLocalTravel GmbH (6210 Sursee).
11. Schlussbestimmungen
11.1. Beim Angebot und/oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen gelten ausschliesslich die AGB in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Im Übrigen behält sich SwissLocalTravel GmbH jederzeitige Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor.
11.2. Geschäftsbedingungen Dritter (Kunden, Vertriebspartner usw.) werden von SwissLocalTravel GmbH – auch wenn keine offensichtlichen Widersprüche vorliegen – nicht anerkannt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
11.3. Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform, das gilt auch für die Änderung des Schrifterfordernisses.
11.4. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen möglichst nahe kommt.
11.5. Der Erfüllungsort für alle Lieferungen und Leistungen von SwissLocalTravel GmbH ist jeweils an den bestätigen Orten gemäss Auftragsbestätigung.
© September 2024, SwissLocalTravel GmbH